Teilregionalplan Windenergie 2006

Mit dem Teilregionalplan "Windenergie" 2006 werden die bisherigen Festlegungen des Regionalplans an die Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg angepasst, da gemäß § 11 (3) und (7) des Gesetzes Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen nur noch als Vorranggebiete mit flächendeckender außergebietlicher Ausschlusswirkung festgelegt werden können.

 

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 22. Juni 2006 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 12. Mai 2006 beschlossene Teilfortschreibung 2006 des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energie - Windenergie) genehmigt. Diese wurde mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung am 3. Juli 2006 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ("bw-Woche") rechtsverbindlich.

Die bisher gültige Fortschreibung aus dem Jahre 1998 wird damit außer Kraft gesetzt.




Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat auf ihrer Sitzung am 22. September 2010 in Sigmaringendorf einstimmig beschlossen, den Teilregionalplan Windenergie aus dem Jahr 2006 fortzuschreiben. Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie unter Planung/Teilregionalplan Windenergie 2012




Hinweis

Gemäß der Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012 behält der Teilregionalplan Windenergie 2006 seine Gültigkeit nur noch bis zum 31.12.2012. 




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