Teilregionalplan Windenergie 2006

Mit dem Teilregionalplan "Windenergie" 2006 werden die bisherigen Festlegungen des Regionalplans an die Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg angepasst, da gemäß § 11 (3) und (7) des Gesetzes Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen nur noch als Vorranggebiete mit flächendeckender außergebietlicher Ausschlusswirkung festgelegt werden können.

 

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat am 22. Juni 2006 die von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben am 12. Mai 2006 beschlossene Teilfortschreibung 2006 des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Kapitel 4.2.5 Erneuerbare Energie - Windenergie) genehmigt. Diese wurde mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung am 3. Juli 2006 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ("bw-Woche") rechtsverbindlich.

Die bisher gültige Fortschreibung aus dem Jahre 1998 wird damit außer Kraft gesetzt.




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